Ich hatte es ja schon im Kommentar zum –> Teil 3 <– erwähnt, das der Löschantrag durch ist aber man dennoch von Seiten der ARGE den Mahnenden Zeigefinger hebt. Darauf geh ich hier mal ausführlicher ein und als Mahnendes Beispiel was man sich alles selbst mit Unterstützendem H4 so alles antun darf:
Zitat (auf nur sinngemäßen Inhalt abgeändert):
…Desweiteren möchte ich Sie darauf hinweisen das nach Zahlung des Restbetrages aus dem Verkauf der Immobilie an Sie aufgrund der Überschreitung des Vermögensfreibetrages (Lebensjahre x 150 EUR zzgl. 750 EUR Erstanschaffung) Hilfsbedürftigkeit nicht mehr vorliegen wird, wobei eine fiktive Gegenrechnung evtl. vorhandener Schulden rechtlich nicht möglich ist. Der den Freibetrag übersteigende Betrag ist in jedem Fall zur Bestreitung des Lebensunterhalts einzusetzen.
Soweit so gut. Mal abgesehn das nach Abzug der Schulden auch nicht gerade der riesen Gewinn übrig bleibt war mir der Rest bis hier hin schon klar. Doch nun kommt der Abschnitt, wo ich nur noch den Kopf schütteln kann:
Für den Fall dass im Laufe des Jahres 2009 aufgrund Verbrauchs des Vermögens erneut Antrag auf Leistungen gestellt wird, weise ich ferner darauf hin, dass in diesem Fall im Hinblick auf den nach Aktenlage deutlich zu geringen Kaufpreiserlös geprüft werden muß, ob die dadurch verursachte Hilfebedürftigkeit zu einem Kostenersatzanspruch gem. §34 SGB II führt.
Ich packs nicht, selbst wenn mir mein Freibetrag rechtlich zusteht muß ich ihn wohl erstmal verbrauchen bevor ich wieder Leistungen beziehen darf? Kann ich mir den Erlös aussuchen wenn es kaum noch Angebote, bzw. Interessenten gibt die deren Preis zahlen möchten? Den Zustand des Hauses hatte ich schon erwähnt, das die Prüfung fürs Amt nur durch einmal übers Grundstück schauen bestand wohl auch - aber daraus machen die ganze Aktenlagen. Und wie der §34 SGB II hier bei mir ausgelegt werden soll halte ich dementsprechend für etwas zweifelhaft. Im Kontext wirft man mir jetzt schon schuldhaftes Verhalten im Vorraus vor. Na schön, auf die Begründung bin ich dann mal gespannt und das man mir zu deren gunsten das ganze passend auslegt seh ich jetzt schon. Es wäre in vergleichbaren Fragestellungen (zB. im Tacheles Forum) nicht das erste mal das man hier frei die schwammige Ausdrucksweise sieses Paragraphen im sinne der ARGE interpretiert.
Ich hatte des öfteren ja leider schon das Vergnügen in das Hartz4 System zu gelangen, was auch an den mäßigen schlechten Jobmöglichkeiten lag in der alten Gegend. Ich beton es immer wieder für jeden der es hören möchte: um dich komplett zu ruinieren hab ein Haus und werd Hartz4 Empfänger. Man ist als Hausbesitzer in allen Richtungen der Leidtragende in diesem System und kommt besser zurecht wenn man nur auf Miete wohnt.
Immerhin zahlt das System nur die Notwendigen kosten wie Grunsdstücksteuer, Schornsteinfeger, Wasser und Abwasser, Heizkosten (wobei hier wieder die Warmwasserpauschale abgezogen wird - das muß man von der Grundsicherung tragen). Was am Ende noch bleibt sind je nach Grundstück plus Grundsicherung reell ca. 450 bis 550 EUR im Monat (Alleinstehende - Abweichungen nach Größe, Bedarfsgemeinschaften etc. kalkulier ich hier grad nicht in den Wert ein) von denen man Leben muß. Das man davon neben allem anderem zum Leben auch die Kosten für Instandsetzungen bezahlen muß trübt den Vergleich mit Hartz4 Mietern recht schnell. Man kann noch so viel selbst machen, das Material will von irgendwas bezahlt sein. Und klar, von irgendwas Leben muß man auch noch, ein Auto wird auch schon vorausgesetzt genauso wie Telefon und wenns geht noch Internet. Auch das muß man davon bestreiten plus allem anderen was noch dazu gehört.
Zieht man weg hat man immer noch die laufenden Kosten am Hals, ganz zu schweigen das das Haus als Vermögen gilt das man eigentlich Verbrauchen muß. Da dies nicht geht gibts in dem Fall nur Geld von der ARGE auf Pump und darf alles später zurück zahlen. Und ja, die verewigen sich auch mit einem nicht ohne Ihre Erlaubnis entfernbarem Eintrag ins Grundbuch.
Wenn das Haus wenigstens noch Top in Schuß ist und man es vermieten kann, man sollte es unbedingt tun. Zumindest kann man so sagen, das Haus trägt sich dann von selbst - aber verdienen tut man so auch nichts dran. Ist es nicht möglich zu Vermieten bleiben immer noch die Kosten, aber die Zwietwohnsitzsteuer fällt wenigstens weg da man das Gebäude nicht nutzt - aber das muß man der Gemeinde/Stadt gegenüber belegen. Die Steuer wird im übrigen auch nicht von der ARGE getragen, genauso wenig wie die laufenden Kosten für das entfernte Haus. ein Grund warum es so zu einer Belastung wird. Und als Sicherzheit für irgendwas einsetzen scheidet auch aus, da Arbeitslosen Kreditgeschäfte generell verschlossen bleiben ohne Bürgen. Die leidige Schufa dürfte auch noch dazu kommen, aber über dieen Verein schreib ich in der kommenden Zeit noch etwas eigenes - deshalb nur ein kurzer Seitenhieb dahin.
Nun hab ich das Haus verkauft. Aber aufgrund der Lage und des Zustandes für nicht ganz den Betrag den ich mir eigentlich vorgestellt habe. Der Meinung der ARGE nach auch für zu wenig und es gab Probleme die Löschbewilligung zu bekommen. Und klar, jetzt ziehen die vom Kauferlös ein was ausbezahlt wurde. Und ab hier wird dann der Freibetrag errechhnet von dem was noch über ist. Da komm ich halt auf einen kleinen Betrag der ein wenig über dem Freibetrag kommt - doch hier kommt der mahnende Finger.
Das überschüssige muß ich verbrauchen bevor ich wieder was beantragen kann. Das ist ja noch OK - damit sollte ich ungefähr Rechnerisch ca. 3 Monate ab Juni bei BA & ARGE raus fallen. Und der ARGE Antrag müßte bis Ende Mai eh erneuert werden, dann sind die 6 Monat rum. Falle da also sowieso weg udn ALG1 würde bis Oktober laufen. Deshalb irritiert mich auch der letzte Abschnitt in dem Schreiben, denn spätestens im September müßte ich weiter Leistungen beziehen: ALG1 erstmal bis Oktober, evt noch 3 Monate länger (bin hire nicht wirklich sicher ob die Unterbrechung hinten angehängt wird) und wegen der Miete ALG2 bis Ende ALG1 unterstützend und ab da an voll ohne ALG1 - eben als Vollzeit-Hartz4 Empfänger. Udn Schulden werden auch nicht gegen gerechnet, aber was soll das jetzt von wegen dieses Jahr? Muß ich meinen mir zustehenden Freibetrag wirklich verbrauchen für Lebensunterhalt auch wennes nicht anders möglich war? Bewegt sich das Amt hier nicht ein bisschen sehr am Rande der Rechtlichen Auslegungen, wenn nicht sogar in einer Grauzone oder handelt sogar Gesetzeswiedrig?
Herliches Durcheinander, aber egal wie es kommt so bin ich bei dem Amt zumindest dieses Jahr gearscht wie alle anderen “noch” oder “ehemaligen” Hausbesitzer in ähnlicher Lage. Hartz4 ist und bleibt ein System das die Menschen systematisch abstempelkt und geradezu immer weiter nach unten drückt, selbst wenn sich in ihrem Leben etwas verbessern soll.
Nur eines ist nicht schlecht - sollte ich einen Teilzeit oder nur 400 EUR Job in der Zeit haben kann ich diesen Voll und ganz Finanziell für mich ausschöpfen solang ich bei beiden Ämtern weg falle. Und wenn ein Vollzeitjob anliegen sollte sowieso, aber dann wär ich auf die Ämter eh nicht mehr so angewiesen solang es nciht wieder ein dürftig bezahlter ist.
Ich will mal Hoffen das sich die Stadt im Zuge der Wirtschafts- & Finanzkreisen wieder fängt und ein paar Jobs mehr anfallen - normale Jobs und keine Leihsklaven-Verarsche natürlich.